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Allgemeine Tipps

TÜV & DEKRA

Hallo Freunde,

hier meldet sich Euer Dekra-Ing.-Mitglied. Ich schreibe nicht so wahnsinnig gerne, deshalb fasse ich mich nachfolgend erstmal kurz. Auf weitergehende, konkrete Fragen werde ich natürlich dann gerne antworten.

1. Rechtliche Grundlagen

Seit 1.12.99 müssen - neben einer Vielzahl weiterer Änderungen in der StVZO- die Plaketten entsprechend der vorherigen Gültigkeit rückdatiert werden. Zunächst galt dies bei Dekra bundesweit nur für maximal ein Jahr, es wurde also maximal 11 Monate "zurückgeklebt". Die Landesbehörden haben diese Praxis allerdings untersagt, so daß jetzt bis zu 23 Monaten zurückgeklebt werden muß. Bei abgemeldeten Fahrzeugen wird die Prüfungsfrist (noch?) nicht rückdatiert. Begründung: die Frist ist im Brief nicht dargestellt. Diese Regelungen wurden nicht von Tüv und Dekra initiiert. Der Gestzgeber wollte ereichen, daß die Fristen auch wirklich eingehalten werden. Eine Diskussion über den Sinn oder Unsinn dieser Regelungen müßt Ihr bitte ohne mich führen-ist mir echt scheißegal.

2. Was passiert wenn ...

Die Regelungen für eine nicht mehr als zwei Jahre abgelaufene Plakette sind eindeutig - es wird zurückgeklebt. Darauf hat der Prüfer keinen Einfluß. Zum 1.12.99 wurde gleichzeitig eine neue Regelung für die Prüfgebühren eingeführt. Demnach müssen die Prüforganisationen ihren zuständigen Landesbehörden mitteilen, welche Prüfgebühr für die entsprechende Fahrzeugart erhoben wird. Der Prüfer kann nicht mehr - wie bis dahin - eine kostenlose oder verbilligte Prüfung durchführen. Ein entsprechendes Handling bei überzogenen Plaketten ist deshalb verboten und mit der Dekra-Prüfberichts-Software auch gar nicht mehr möglich. Somit muß der Prüfer, ob er will oder nicht, bei einer 23 Monate überzogenen Plakette den vollen Preis berechnen und die Plakette für einen Monat anbringen. Wenn die Plakette mehr als zwei Jahre abgelaufen ist, werden keine zwei Prüfungen fällig. Dafür ist mir jedenfalls keine eindeutige Verordnung bekannt. Hier werde ich morgen noch mal nachforschen. Das Handling würde ich so halten, wie in Martins Mail beschrieben: Monatsgenaue Plakette maximal 24 Monate zurückgeklebt.

3. ansonsten

Den Vorwurf, Tüv und Dekra würden sich anhand dieser Regelungen bereichen, finde ich etwas naiv. Gemessen an der Anzahl der "annähernd fristgerecht" durchgeführten Prüfungen kannst Du die paar überzogenen Oldtimer vergessen. Bei Sondereintragungen gibt es noch einen gewissen Gebührenspielraum, weil diese entsprechend dem Aufwand zu berechnen sind. Wenn mir allerdings vorab - egal von welchem Mitarbeiter - ein Preis genannt wird, hätte ich darauf bestanden. Wenn der Prüfer meint, er hätte nicht genug im Sack, muß er das vorher mit seinem Kassenfräulein abklären. Wenn im Supermarkt an der Kasse ein anderer Preis verlangt wird, als an der Ware stand, mußt Du das ja auch nicht akzeptieren. Es Lohnt sich m.E., sich in solchen Fällen in höflichem Ton (eine Etage höher) zu beschweren, bzw. sich diese "Regelung" vom Diensstellenleiter erklären zu lassen. Tüv und Dekra haben mittlerweile erkannt, daß sie Dienstleister sind-jedenfalls die Cheffe. Bei den Grubenheinis gibt es da mitunter noch Schwierigkeiten. Andererseits möchte ich auch darauf hinweisen, daß jeder mal einen schlechten Tag haben kann.Die Löschungsfrist für Fahrzeugbriefe ist rückwirkend seit dem 1.9.2000 auf 18 Monate festgelegt. Innerhalb dieses Zeitraumes muß das Fahrzeug wieder angemeldet - das war schon vorher so, nur mußte man da auch noch nach einem Jahr an die Verlängerung denken. Wer eine 23 Monate abgelaufene Plakette hat, muß noch bis zum nächsten 1. warten, um die 60 Mark zu sparen. Dieses Problem trifft uns alle aber ja wohl nicht so oft, daß es sich auf unsere Existenz bedrohlich auswirkt - höchstens ärgerlich. Alternative: noch einen Monat warten. Der Hinweis ist richtig, daß das Fahren mit abgelaufener Plakette eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Bußgeld müßte ich nachschlagen.

Meine Meinung: wenn Ich es absehen kann, daß ich eine Restaurierung oder Reparatur nicht in 1,5 Jahren fertig bekomme, ist es am billigsten, gleich abzumelden. Die "Vollabnahme" ist auch nicht so ein Drama, außer man hat unmögliche Eintragungen im Brief. Dann muß man eben Prioritäten setzen ...

Uwe Töllner